Die Straftaten, die verwirklicht werden(???)



Wann läßt man diese Bürger-,Menschenrechtsverletzung endlich auffliegen????

Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung
Schwere Körperverletzung
Körperverletzung mit Todesfolge
Fahrlässige Körperverletzung
Aussetzung
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
Fahrlässige Tötung

Zum Einen durch die Präparation an dem präparierte Opfer direkt.
Wann und wo und wie diese durchgeführt wurden ist,
ist bisher noch nicht bekannt.
Um das präparierte Opfer dauerüberwachen,
dem präparierte Opfer die Gedanken lesen zu können
und durch die Beeinträchtigung,
Beeinflussung und Manipulation in den Selbstmord,
Drogentod,Mord und Todschlag,
in die Psychatrie zu nötigen,
oder durch die Beeinträchtigung,
Beeinflussung und Manipulation,
sich dem präparierte Opfer,
durch hierdurch herbeigeführten Verkehrsunfall,
zu entledigen,
ist eine Präparation notwendig gewesen.
Ohne diese Präparation,
ist es nicht möglich eine Person,
durch funktechnische Sende-
und Empfangsanlagen dauerüberwachen zu können,
ihnen die gedanken lesen zu können
und sie durch nonverbalen und verbalen Terror,
nötigen zu können,
um sich der präparierte Opfer wieder zu entledigen,
wenn man sie nichtmehr gebrauchen kann!
Die Täter und Tatbeteiligten,
führen diese Präparationen an Kindern durch,
damit sich die präparierte Opfer nichtmehr daran erinnern können,
wann, wo und wie diese Präparation durchgeführt wurden ist
und weil sich die präparierte Opfer ansonsten auch,
gegenüber dem Umfeld,
gegen das sie eingesetzt werden,
um dieses zu durchleuchten
und Informatoionen zu dem jeweiligem Umfeld,
sammeln zu können,
durch ihre Verhaltensweisen, verraten könnten.
Die präparierte Opfer bleiben im Unklaren und unwissend,
bis die Täter über die funktechnische Beeinträchtigung,
Beeinflussung und Manipulation ,
nichtnur nonverbal,
den Terror gegen das präparierte Opfer betreiben,
sondern auch anfangen,
das präparierte Opfer verbal zu terrorisieren.
Erst zu dem zeoitpunklt setzt man das präparierte Opfer in Kenntnis,
von der Tatsache der Existens dieser Präparation
und Bürger-,Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung!
Körperverlletzung findet nichtnur statt,
weil man die Präparation an dem präparierte Opfer,
im Kindesalter durchgeführt hatte.
Hier hat man den Verletzungserfolg,
nicht nur durch den medizienisch unnötigen Eingriff,
druch die Präparation an sich erzielt,
sondern auch dadurch,
das man durch diese Präparation,
die Möglichkeit geschaffen hatte,
das präparierte Opfer durch funktechnische Sende-
und Empfangsanlagen
und der daheraus betriebene physische Gewallt,
gegen das präparierte Opfer,
negativ Beeinträchtigung,
Beeinflussung und Manipulation,
nonverbal und verbal Terrorisieren kann.
Der Verletzungserfog besteht darin,
daß das präparierte Opfer in seiner Handlungsfreiheit
und der Möglichkeit ein normales Leben leben zu können,
je nach der Intensität der Beeinträchtigung,
Beeinflussung und Manipulation stark eingeschränkt wird.
das betreiben der Sende-
und Empfangsanlagen
und der dadurch betriebenen,
physischen Gewallt gegen das präparierte Opfer,
findet explizit gegen das präparierte Opfer statt,
um das präparierte Opfer nonverbal und verbal,
Beeinträchtigung,Beeinflussung und Manipulation
und auf diesem Wege diesen Verletzungserfolg herbeizuführen!
Die Täter und Tatbeteiligten tuen dies gezielt,
mutwillig,vorsätzlich
und wieder besseren Wissens,
in nötigender Absicht,
um sich dem präparierte Opfer zu entledigen,
indem man das präparierte Opfer in den Drogentod,
Selbstmord,zu Mord und Todschlag,
in die Psychatrie zu teiben,
oder durch die Beeinträchtigung,
Beeinflussung und Manipulation ,
einen Verkehrsunfall herbeizuführen,
um sich der präparierte Opfer zu entledigen.
Elektromagnetistischer Funk ist eine meßbare,
physikalsiche Größe.
Das präparierte Opfer wurde durch die Präparation,
beeinflußbar und manipulierbar,
durch diese physikalische Gewallt,
durch diesen elektromagnetistischen Funk gemacht.
Dieser Funk wird explizit gegen das präparierte Opfer betrieben,
explizit zu dem Zweck,
Manipulation,Beeinträchtigung und Beeinflussung,
durch diese physikalische Gewallteinwirkung,
durch den Betrieb dieser Funkanlagen,
ganauso verüben zu können,
wie das Dauerüberwachen des präparierten Opfers,
indem man die Gedanken des präparierten Opfers,
auf irgendeinem Wege abhören kann.
Dazu kommt die Möglichkeit der verbalen Beeinflussung,
Beeinträchtiguzng und Manipulation,
durch ständige Reizerei und Provoziererei,
durch unentwegte Kommentare
und Andeutungen und anspielungen,
in jeder Minute udn rund um die Uhr!


Mord(versuch)
Totschlag
Fahrlässige Tötung

Gegen das präparierte Opfer,
um das es hier,
in diesem konkreten Fall geht,
ist es schon zu einem Mordversuch gekommen,
den die Täter und Tatbeteiligten dieser Bürger-,
Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung,
gegen das präparierte Opfer unternommen hatten,
im Jahr 1994, indem man die Möglichkeit der,
zu dem Zeitpunkt noch,
nonverbalen Beeinträchtigung,
Beeinflussung und Manipulation ,
dazu genutzt hatten,
um sich dem präpariertem Opfer zu entledigen,
einen Verkehrsunfall herbeizuführen,
der aber nicht tödlich endete!

Nötigung,
Nachstellung

Die Täter und Tatbeteiligten betreiben Nötigung,
zum Einen,
durch den nonverbalen
und verbalen Terror,
der erst durch die Präparation im Kindesalter,
durch die Täter und Tatbeteiligten,
möglich gemacht wurde
und mit Hilfe der funktechnischen Sende-
und Empfangsanlagen betrieben wird,
um sich dem präparierte Opfer entledigen zu können.
Zum Anderen beteiligen sich auch ausserhalb des Terrors,
mit dem die Täter,
dem präparierte Opfer in den Ohren liegen,
24 Stunden am Tag
und seit Jahrzehnten,
rund um die Uhr,
die Leute, mit denen das präparierte Opfer etwas zu tun hat,
an dem nötigenden Terror gegen das präparierte Opfer
und begünstigen die Bürger-,
Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung
und beteiligen sich daran,
indem sie keinen Hehl daraus machen,
daß sie zum einen vollste Kenntnis haben
und sich zum Anderen eindeutig,
auf die Seite der Täter
und Tatbeteiligten stellen
und dies auch noch dadurch unterstreichen
und dem Nachdruck verleihen,
indem sie sich regelmäßig,
unterschwellig und subtil,
durch regelmäßige Unregelmäßigkeiten,
gegen die das präparierte Opfer,
ständig gegen an und hinter her muß,
aber auch ganz unverholen Straftaten,
insbesandere auch im Amt,
gegen das präparierte Opfer betreiben.
Die Täter und Tatbeteiligten wollen sich in gemeinschaftlicher Tat,
dem präpariertem Opfer entledigen,
in dem sie das präparirete Opfer durch Nötigung
und Nachstellung zu Mord
und Todscxhlag in den Selbstmord,
in die Psychatrie treiben wollen.

Freiheitsberaubung:
Bedrohung

Findet zum einen durch die nonverbale
und verbale Beeinträchtigung,
Beeinflussung und Manipulation
und den Terror mit dem die Täter und Tatbeteiligten,
dem präparierte Opfer 24 Stunden am Tag,
in den Ohren liegen dadurch statt,
daß die Bewegungsfreiheit
und die Handlungsfreiheit hierdurch stark eingeschränkt wird.
Handlungs- und Bewegungsfreiheit,
kann das präparierte Opfer nur dann nutzen,
wenn die Täter
und Tatbeteiligten dieser Bürger-,
Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung den Terror,
mit dem sie dem präparierte Opfer in den Ohren liegen,
weniger internsiv betrieben.
Je nach dem,
wie intensiv der Terror,
nonverbal und verbal,
durch die Täter und Tatbeteiligten,
dieser Bürger-,Menschenrechtsverletzung
und Freiheitsberaubung,
gegen das präparierte Opfer,
mithilfe funktechnischer Sende-
und Empfangsanlagen,
betrieben wird,
wird auch die Bewegungsfreiheit
und Handlungsfreiheit des präparierte Opfer,
entsprechend stark eingeschränkt.
Das präparierte Opfer ist der Willkür
und Willfährlichkeit der Täter
und Tatbeteiligten ausgeliefert
und muß in jeder Minute damit rechnen,
daß die Täter und Tatbeteiligten,
den Terror auf den Frequenzen,
derart massiv betreiben,
sodaß das präparierte Opfer das nicht mehr aushalten kann,
zu Mord und Todschlag greift,
oder Selbstmord begeht.
Das präparierte Opfer wird damit bedroht,
daß man ihm.,
sollte er von der Menschenrechtsverletzung
und dem Terror,
dem er schutzlos ausgeliefert ist,
etwas verlautbaren lassen,
die Zurechnungsfähigkeit,
mithile der Psychatrei entziehen werden wird,
in der er schon im Jahre 1998 gewesen war
und das Glück gehabt hatte,
daß man dem präparierte Opfer,
damals die Zurechnungsfähigkeit noch nicht entzogen hatte!
Wäre das präparierte Opfer zu dem Zeitpunkt schon in Kenntnis gewesen,
von der Existens dieser Menschenrechtsverletzung,
wäre es vielleicht zu Verlautbarungen,
Seitens des präparierten Opfers gekommen
und man hätte dem präpariertem Opfer,
damals warscheinlich schon die Zurechnungsfähigkeit entzogen
und das präparierte Opfer wäre seit 1998,
bis hier und heute in der Psychatrie,
absolut mundtod und wehrlos gemacht.
Da das präparierte Opfer aber,
bis Ende 1999 noch nicht verbal terrorisiert wurde,
sondern bois zu dem Zeitpunkt nur nonverbalem Terror ausgeliefert war,
von dem das präparierte Opfer nichts mitbekommen hatte,
konnte das präparierte opfer in der Psychatrie,
natürlich auch nichts verlautbaren lassen!
Erst als die Täter Ende 1999 angefangen hatten,
den Terror gegen das präparierte Opfer,
auch noch zusätzlich auf den verbalen Terror auszuweiten,
zusätzlich zur nonverbalen, Beeinflussung,
Beeinträchtigung und Manipulation,
hatte das präparierte Opfer bmitbekommen,
daß das präparierte Opfer "nicht ganz allein" ist!!!

Unterlassene Hilfeleistung

Man kann sehr vielen Leuten,
durch Zeugenaussagen für Verlautbarungen,
die sie im Beisein anderer,
von sich gegeben hatten,
nachweisen, daß sie vollste Kenntnis davon hatten
und haben, daß dieser Terror,
gegen das präparierte Opfer betrieben wird.
Hier findet also durch diese Leute,
schon das "Unterlassen der Hilfeleistung" statt!
Das eine Notsituation für das präparierte Opfer existent ist,
muß den Leuten,
die vollste Kenntnis,
auch und insbesondere,
von den Umständen,
in dem der Terror,
gegen das präparierte Opfer stattfindet
und über Jahrzehnte hinweg betrieben wird,
haben, bekannt sein.
das präparierte Opfer wird mit der Psychatrie
und dem entziehen der Zurechnungsfähigkeit
und damit mit Freiheistberaubung bedroht,
falls das präparierte Opfer,
von dem Terror etwas verlautbaren läßt!
Das präparierte Opfer ist der Willfährlichkeit
und der Willkür der Täter
und Tatbeteiligten ausgeliefert
und wird mit Hilfe der Psychatrie mundtod gemacht!
Das präparierte Opfer muß in jeder Minute damit rechnen,
daß die Täter und Tatbeteiligten den Terror,
mit dem sie dem präparierte Opfer in den Ohren liegen,
unerträglich gestalten werden,
sobald sich das präparierte Opfer,
gegen diese Bürger-,
Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung,
zur Wehr setzen will!
Die Leute sind in Kenntnis davon,
daß man auf dem Wege dem präparierte Opfer,
schon Jahrzehnte seines Lebens genommen hat
und das der Terror auch bis hier und heute
und in dieser Minute immer noch,
gegen das präparierte Opfer betrieben wird
und trotzdem lassen diese Leute,
diesen Terror und diese Bürger-,
Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung nicht auffliegen!

Straftaten im Amt,
zum Nachteil des präparierten Opfers,
aus der heraus sich die jeweiligen Beamten,
Polizeibeamten,Kriminalbeamten,Staatsanwälte,
Richter,usw., aber auch Rechtsanwälte,
an der gemeinschaftlichen Nötigung beteiligen,
die hier in Tatmehrheit,
gegen das präparierte Opfer betrieben wird,
um dieses in den Suicid,zu Mord und Todschlag,
in die Psychatrie zu treiben :
Verfolgung Unschuldiger
Unterlassen der Diensthandlung
Rechtsbeugung
Körperverletzung im Amt
Verfolgung Unschuldiger
Vollstreckung gegen Unschuldige
Falschbeurkundung im Amt
Parteiverrat

Diverse Straftaten im Amt,
die in nötigender Absicht,
gegen das präparierte Opfer,
bis hier und heute,
mit der Zielsetzung betrieben wurden,
die Täter und Tatbeteiligten,
bei der Bürger-,Menschenrechtsverletzung
und Freiheitsberaubung,
nach besten Kräften zu unterstützen,
mußte sich das präparierte Opfer bisher gefallen lassen.
So wurden schon diverse rechtswidrige Strafverfahren,
gegen das präparierte Opfer,
inform von Rechtsbeugung
und Verfolgung
und Vollstreckung gegen Unschuldige,
in nötigender Absicht,
zum Nachteil des präparierte Opfer betrieben,
mit der Zielsetzung das präparierte Opfer einzuschüchtern
und von der Wahrung seiner Interessen abzuhalten.
Man weigert sich regelmäßig Täter,
die eindeutige Straftaten gegen das präparierte Opfer verüber,
zu überführen und vor die Justiz zur Aburteilung zu bringen
und vordert damit quasi dazu auf,
weitere Straftaten gegen das präparierte Opfer zu verüben,
da diese ja ohnehin,
durch die Bank weg,
straffrei belieben werden.
Dann will man das präparierte Opfer mithilfe der Psychatrie,
mundtod und wehrlos machen,
indem man ein rechtswidriges Verfahren,
gegen das präparierte Opfer betreibt.
Auch konnte das präparierte Opfer schon,
obwohl die Rechtsanwälte vollste Kenntnis,
von der Menschenrechtsverletzung
und den Terror gegen das präparierte Opfer haben,
von einer Kanzlei in die andere rennen,
um dann entweder abgewimmelt zu werden,
oder Parteiverrat hinnehmen zu müssen.

Beleidigung
durch übelle Nachrede,
oder Verleumdung:

Hier betreibt man unentwegt Beleidigung,
durch Verleumdung,
indem man dem präpariertem Opfer,
24 Stunden am Tag,
in nötigender Absicht,
die Ohren Vollquasselt,
das präparierte Opfer rund um die Uhr,
verbal reizt und provoziert,
um dann anderen gegenüber,
dei Behauptung aufztustellen,
das Gerede,
mit dem die Täter dem präpariertem Opfer in den Ohren liegen,
wären die Gedanken des präparierten Opfers,
oder das Gerede der Täter,
wäre der Wille des präparierten Opfers!!
Hier betreibt man regelmäßig Beleidigung,
durch übelle Nachrede
und Verleumdung zum Beispiel,
indem man das präparierte Opfer als Neonazi
und Rechtsradikal verunglimpft,
um es zu verhindern,
daß man von der linken Seite her,
auf den Gedanken kommen könnte,
diese Menschenrechtsverletzung,
auffliegen zu lassen.
Die Begünstigung des Terrors,
den die Täter des Chinesischen Regims,
gegen das Chinesische Proletariat betreiben,
könnte aussenpolitisch nicht mehr stattfinden,
würde man diese Menschenrechtsverletzung auffliegen lassen!!!!
Oder indem man versucht,
dem präparierte Opfer,
Vergewalltigung
und Brandstiftung in die Schuhe zu schieben,
um das präparierte Opfer einzuschüchtern
und systhematisch,
subtil und unterschwellig,
asl nicht Zurechnungsfähig darstellen zu können.


Notwehr,
Überschreiten der Notwehr,
rechtfertigender Notstand,
Entschuldigender Notstand

Durch die physische Gewallt,
die gegen das präparierte Opfer,
mithilfe der funktechnischen,
Sende- und Empfangsanlagen,
24 Stunden am Tag,
bis hier und heute
und in dieser Minute immer noch,
betrieben wird,
treiben die Täter und Tatbeteiligten,
dieser Bürger-,Menschenrechtsverletzung
und Freiheitsberaubung,
das präparierte Opfer zu Mord und Todschlag,
um sich von dem Terror der gemeinschaftlicher Nötigung,
gegen das präparierte Opfer betrieben wird,
zu befreien und darauf aufmerksam zu machen,
daß dieser Terror nicht harmnlos ist,
sondern die Täter und Tatbeteiligten dem präpariertem Opfer,
damit Jahrzehnte des Lebens schon genommen haben
und auch den Rest des Lebens,
in sehr hoher Warscheinlichkeit noch nehmen werden.
Man trachtet dem präpariertem Opfer,
nichtnur nach seinem Leben,
sondern auch nach seiner Zurechnungsfähigkeit,
damit in der Gummizelle,
der Terror in den Ohren des präparierten Opfers,
maximalst möglich massiv betrieben werden kann,
um das präparierte Opfer in den Selbstmord zu treiben!
Würden die Täter den Terror,
mit dem sie dem präpariertem Opfer in den Ohren liegen,
für das präparierte Opfer,
derart unerträglich gestalten
und derart massiv betreiebn,
daß es für das präparierte Opfer nicht zum Aushalten ist,
könnte das präparierte Opfer noch zu Mord und Todschlag greifen,
um sich durch diesen Befreiungsschlag,
entweder komplett von dem Terror zu befreien,
weil diese Menschenrecxhtsverletzung
und der Terro dann auffliegen würde,
oder aber zumindest durch die direkten Täter
und die Tatbeteiligten nichtmmehr verharmlost werden kann.
Aber auch durch die Beteiligung
und Begünstigung dieser Bürger-,
Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung,
allein schon durch das "Unterlassen der Hilfeleistung" der Leute,
die in vollster Kenntnis der vorherschenden Fakten
und Tatsachen sind
und dadurch auch in vollster Kenntnis davon sind,
daß sich das präparierte Opfer in einer Notsituation befindet,
aus der heraus man dem präparierte Opfer,
bis hier und heute schon Jahrzehnte seines Lebens,
mit dem Terror genommen hat
und der Terror bis zu dieser MInute hier
und heute immer noch stattfindet
und gegen das präparierte Opfer betrieben wird,
sind hier auslösende und verursachende Tatsachen,
Fakten die nachweisbar sind und die dazu führen,
daß das präparierte Opfer zu Mord
und Todschlag genötigt wird.


Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Verletzung von Privatgeheimnissen

Da die Täter und Tatbeteiligten dieser Bürger-,
Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung,
die sich das präparierte Opfer,
in jeder Minute
und in jeder Sekunde,
24 Stunden am Tag,
seit Jahrzehnten,
gefallen lassen muß,
das präparierte Opfer Dauerüberwachen
und sich über die Willensbekundungen,
des präparierte Opfer hinwegsetzen,
aus denen heraus das präparierte Opfer,
den Täter und Tatbeteiligten täglich,
gebetsmühlenartig predigt,
daß das präparierte Opfer kein Interesse hat,
an dem Terror,
mit dem die Täter dem präparierte Opfer,
nonverbal und verbal,
in den Ohren liegen,
der Anwesenheit,
der Dauerüberwachung
und auch nicht an den Offenlegungen,
aus dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich des präparierte Opfer,
findet hier nicht nur Nötigung
und Freiheitsberaubung,
sondern auch
"Offenlegungen aus dem persönlichen Lebens-
und Geheimbereich" statt!!!

Bitte an möglichst viele Leute weiterleiten!

Hinweise zur Sache,
bitte an die Emailadresse
Danke!

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Wievielen hunderten
und tausenden wurde schon das Leben,
auf dem Wege genommen???
Und wieviele müssen es noch werden,
bis das endlichmal ernst genommen wird und auffliegt?????
Wieviele Opfer werden weiterhin,
bis hier und heute, präpariert um sie als Spitzel,
nichtnur wider Willen,
sondern auch in vollster Unkenntnis,
zu misbrauchen????
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Wann läßt man diese Bürger-,Menschenrechtsverletzung endlich auffliegen????

Letzte Aktualisierung am:05-08-2012


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